BCV Kinderschutz Beauftragte:

 

Angelina Büchold Tel.:        +49 171 5151853

Jacqueline Lindow Tel:      +49 151 16549635

Marco Müller-Mellage Tel: +49 172 3740743


Auszug aus der Vereinssatzung

 

Der Basketball Club Vogtland e.V. setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen in

seinem Wirkungsumfeld ein. Dabei übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für

die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser besonderen

Verantwortung bewusst. Der Verein trägt Sorge für den Kinderschutz, verurteilt auf das

Schärfste jede Form von Gewalt sowie Kindeswohlgefährdung und tritt Handlungen

entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. Zur Umsetzung,

Begleitung und Kontrolle des Kinderschutzes werden mindestens zwei Vereinsmitglieder zu

Kinderschutzbeauftragten ernannt und auf der Vereinshomepage veröffentlicht.

Der Basketball Club Vogtland e.V. verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon ob

sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er ist sich der

besonderen Verantwortung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen bewusst.

Der Verein verfügt über ein Präventionskonzept zum Kinderschutz und sorgt für die

konsequente Umsetzung.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Regelungen der Satzung und Ordnungen einzuhalten.

Wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Satzung oder die Ordnungen, gegen Anordnungen

seiner Organe, gegen die Grundsätze sportlichen Verhaltens oder gegen die Interessen

des Vereins verstößt, können Ordnungsmaßnahmen erlassen werden. Für schuldhaftes

Verhalten genügt Fahrlässigkeit, soweit es nicht anders bestimmt ist. Dies umfasst auch

Verstöße gegenüber einem Nichtmitglied.

Zu den ahndungsfähigen Verstößen zählen insbesondere:

- Ausübung von körperlicher, seelischer oder psychischer Gewalt

- Verstoß gegen das Verbot sexualisierter Gewalt, insbesondere beim Kinder- und

Jugendschutz, u.a. durch

1. Begehung einer der in §72a Abs.1 SGB VIII genannten Straftaten

2. Überschreitung der sportlich notwendigen Distanz in einer dem Gegenüber in

seiner Selbstbestimmung beeinträchtigenden Art und Weise

3. Missachtung der Intimsphäre sowie persönlicher Schamgrenzen Anderer

Ordnungsmaßnahmen sind:

- Verwarnung

- Entzug des Stimmrechts

- Suspendierung als Trainer*in

- Verlust der Wählbarkeit für Ämter innerhalb des Vereins

- Aussperrung von der Teilnahme an Veranstaltungen

- Ausschluss aus dem Verein

Mehrere Strafen können gleichzeitig verhängt werden. Die eventuelle Einbeziehung

externer Fachstellen (Jugendämter, Beratungsstellen freier Träger – z.B. der Jugendhilfe)

 

bleibt davon unberührt.