Angelina Büchold Tel.: +49 171 5151853
Jacqueline Lindow Tel: +49 151 16549635
Marco Müller-Mellage Tel: +49 172 3740743
Der Basketball Club Vogtland e.V. setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen in
seinem Wirkungsumfeld ein. Dabei übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für
die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser besonderen
Verantwortung bewusst. Der Verein trägt Sorge für den Kinderschutz, verurteilt auf das
Schärfste jede Form von Gewalt sowie Kindeswohlgefährdung und tritt Handlungen
entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. Zur Umsetzung,
Begleitung und Kontrolle des Kinderschutzes werden mindestens zwei Vereinsmitglieder zu
Kinderschutzbeauftragten ernannt und auf der Vereinshomepage veröffentlicht.
Der Basketball Club Vogtland e.V. verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon ob
sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er ist sich der
besonderen Verantwortung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen bewusst.
Der Verein verfügt über ein Präventionskonzept zum Kinderschutz und sorgt für die
konsequente Umsetzung.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Regelungen der Satzung und Ordnungen einzuhalten.
Wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Satzung oder die Ordnungen, gegen Anordnungen
seiner Organe, gegen die Grundsätze sportlichen Verhaltens oder gegen die Interessen
des Vereins verstößt, können Ordnungsmaßnahmen erlassen werden. Für schuldhaftes
Verhalten genügt Fahrlässigkeit, soweit es nicht anders bestimmt ist. Dies umfasst auch
Verstöße gegenüber einem Nichtmitglied.
Zu den ahndungsfähigen Verstößen zählen insbesondere:
- Ausübung von körperlicher, seelischer oder psychischer Gewalt
- Verstoß gegen das Verbot sexualisierter Gewalt, insbesondere beim Kinder- und
Jugendschutz, u.a. durch
1. Begehung einer der in §72a Abs.1 SGB VIII genannten Straftaten
2. Überschreitung der sportlich notwendigen Distanz in einer dem Gegenüber in
seiner Selbstbestimmung beeinträchtigenden Art und Weise
3. Missachtung der Intimsphäre sowie persönlicher Schamgrenzen Anderer
Ordnungsmaßnahmen sind:
- Verwarnung
- Entzug des Stimmrechts
- Suspendierung als Trainer*in
- Verlust der Wählbarkeit für Ämter innerhalb des Vereins
- Aussperrung von der Teilnahme an Veranstaltungen
- Ausschluss aus dem Verein
Mehrere Strafen können gleichzeitig verhängt werden. Die eventuelle Einbeziehung
externer Fachstellen (Jugendämter, Beratungsstellen freier Träger – z.B. der Jugendhilfe)
bleibt davon unberührt.